05:20 Uhr | 11.03.2010 StartseiteStartseiteKontaktKontaktImpressumImpressumSitemapInhaltsverzeichnis
 
Nordrhein-Westfalen: Land der neuen Chancen
Enquetekommission II - Chancen für Kinder
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Bernhard Tenhumberg MdL war in der 14. Wahlperiode Mitglied in der Enquetekommission II "Chancen für Kinder - Rahmenbedingungen und Steuerungsmöglichkeiten für ein optimales Betreuungs- und Bildungsangebot in Nordrhein-Westfalen". Was eine Enquetekommission ist, und welchen Aufgaben die Enquetekommission II nachgehen wollte, finden sie im nachfolgenden Text, den der Landtag NRW auf seiner Internetseite veröffentlicht hat.

 

Auszug aus der Geschäftsordnung des Landtags Nordrhein-Westfalen

§ 57 Enquetekommissionen

(1) Zur Vorbereitung von Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe kann der Landtag eine Enquete-Kommission einsetzen, der Mitglieder des Landtags und andere Sachverständige angehören können. Auf Antrag eines Drittels seiner Mitglieder ist er dazu verpflichtet. Der Antrag muss den Auftrag der Kommission bezeichnen.

(2) Die Mitglieder der Kommission werden im Einvernehmen der Fraktionen benannt und von der Präsidentin bzw. dem Präsidenten berufen. Kann ein Einvernehmen nicht hergestellt werden, so benennen die Fraktionen die Mitglieder im Verhältnis ihrer Stärke, mindestens jedoch jede Fraktion ein Mitglied. Die Mitgliederzahl der Kommission soll elf nicht übersteigen. Jede Fraktion kann jedoch ein weiteres externes Mitglied benennen.

(3) Die Enquete-Kommission hat ihren Abschlussbericht zwei Jahre nach dem Zeitpunkt der konstituierenden Sitzung, jedenfalls so rechtzeitig vorzulegen, dass bis zum Ende der Wahlperiode eine Aussprache darüber im Landtag stattfinden kann. Sofern ein Abschlussbericht nicht erstattet werden kann, ist ein Zwischenbericht so rechtzeitig zur Debatte vorzulegen, dass der Landtag auf dieser Grundlage entscheiden kann, ob die Enquete-Kommission ihre Arbeit fortsetzen oder einstellen soll.

(4) Die Beschlussfassung über die Einsetzung einer Enquetekommission soll einen Vorschlag über deren personelle und sachliche Ausstattung - einschließlich der haushaltsmäßigen Absicherung - enthalten. Die konstituierende Sitzung der Enquetekommission erfolgt spätestens drei Monate nach der Beschlussfassung über die Einsetzung der Enquetekommission.

(5) Es können bis zu vier Enquetekommissionen in einer Legislaturperiode eingesetzt werden. Ausnahmen beschließt der Landtag.

Der 14. Landtag hat zwei Enquetekommissionen eingesetzt.

·         Enquetekommission zu den Auswirkungen längerfristig stark steigender Preise von Öl- und Gasimporten auf die Wirtschaft und die Verbraucherinnen und Verbraucher in Nordrhein-Westfalen

·         Enquetekommission "Chancen für Kinder - Rahmenbedingungen und Steuerungsmöglichkeiten für ein optimales Betreuungs- und Bildungsangebot in Nordrhein-Westfalen"

Chancen für Kinder: Zweite Enquetekommission des Landtags erarbeitet Vorschläge für ein optimales Betreuungs- und Bildungsangebot in NRW

Die Enquetekommission "Chancen für Kinder - Rahmenbedingungen und Steuerungsmöglichkeiten für ein optimales Betreuungs- und Bildungsangebot in Nordrhein-Westfalen" hat sich am 24. März in Düsseldorf konstituiert. Vorsitzender der Kommission ist der SPD-Abgeordnete Prof. Dr. Rainer Bovermann, zu seinem Stellvertreter wurde Jürgen Hollstein von der CDU-Fraktion gewählt.

Der 1. Vizepräsident des Landtags Edgar Moron begrüßte die Einberufung der Kommission und hob deren Wichtigkeit angesichts der demographischen Entwicklung und der bildungspolitischen Herausforderungen hervor: "Es steht völlig außer Zweifel, dass es sich dabei um eine Frage von zentraler Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes handelt. Es ist das Ziel, Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren und die Qualität von Bildung zu sichern und zu erhöhen, um die Bereitschaft junger Frauen und Männer zu fördern, sich für Kinder zu entscheiden. Gleichzeitig soll die Kommission Vorschläge erarbeiten, wie bestehende Ungerechtigkeiten im Bildungssystem abgebaut werden können. Damit kann ein Beitrag zur Chancengleichheit in unserer Gesellschaft geleistet werden."

Die Enquetekommission wurde auf Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache 14/708) mit Beschluss vom 30. November 2005 vom Parlament eingesetzt. Ihr gehören neun Abgeordnete aus allen vier Landtagsfraktionen an.

Darüber hinaus konnten sowohl renommierte Wissenschaftler als auch versierte Praktiker als sachverständige Mitglieder gewonnen werden: Prof. Dr. Gabriele Bellenberg, Prof. Dr. Rainer Dollase, Prof. Dr. Irene Gerlach, Prof. Dr. Klaus Klemm, Prof. Dr. Ingo Richter und Landesrat a.D. Markus Schnapka.

Der Vorsitzende der Enquetekommission Prof. Dr. Rainer Bovermann fasste die anstehenden Aufgaben zusammen: "Wir sollten uns drei großen Bereichen stellen, der Untersuchung der Finanzströme, der Aufgabenverteilung und der Steuerung der Betreuungs- und Bildungsangebote. Hier gilt es, eine Bestandsaufname und Analyse der Gegebenheiten anzufertigen. Das Ziel ist es, Handlungsempfehlungen für die Landespolitik zu formulieren. Ich denke, dass eine solche Enquetekommission ein geeignetes Instrument ist, jenseits des tagespolitischen Streites im Parlament die Zukunft Nordrhein-Westfalens zu gestalten. Insofern ist diese Kommission eine große Chance für die Politik, vor allem aber für die Menschen unseres Landes."

Quelle: Landtag NRW

 

 

 

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