Schwimmverein Gronau 1910 e.V. zu Gast im Landtag Nordrhein-Westfalen Haushaltsdebatte, Ganztagsschule und die Wertschätzung nonformaler Bildung
Wie anstrengend das Leben eines Landtagsabgeordneten ist, erlebten heute knapp 30 Gronauer in der Haushaltsdebatte im Landtag Nordrhein-Westfalen. Eine Stunde lang lauschten Sie von der Besuchertribüne aus den Haushaltsreden der Abgeordneten aller im Landtag NRW vertretenen Fraktionen und erschlossen für sich einen eigenen Zugang zur aktuellen schwarz-gelben Politik in Nordrhein-Westfalen.
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| Bernhard Tenhumberg MdL mit Mitgliedern des Schwimmvereins Gronau im Landtag NRW. Foto: Volker Zierhut |
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In der heutigen Diskussion mit den Gästen aus Gronau skizzierte Bernhard Tenhumberg die Perspektiven der Jugendarbeit. Wie der Wunsch der Sportvereine jungen Sportlernachwuchs zu finden mit dem Schulalltag im Ganztagsbetrieb vereinbar sein kann, erläuterte Tenhumberg als Beauftragter für "Alles Schule oder was? Perspektiven der Jugendarbeit" fachkundig und eingängig. "Schule muss sich auch verändern, wertvolle Arbeit von Vereinen findet statt. Etwa ein Drittel macht der wichtige Bereich der nonformalen Bildung insgesamt aus und dieser darf nicht vernachlässigt werden", so Tenhumberg. Die eigene Qualität von Jugendarbeit müsse schließlich in Schule einfließen, denn nur so könne eine erfolgreiche Zusammenarbeit von Schule und zum Beispiel Sportvereinen verwirklicht werden. "Zu Spitzenleistungen im Sport dürfen junge Menschen nur ermutigt - nicht gezwungen - werden und zu dieser Ermutigung kann Politik durch Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen beitragen", so Tenhumberg.
Morgen wird Bernhard Tenhumberg MdL zum Haushalt - "Arbeit und berufliche Weiterbildung" - sprechen. Sichtlich überrascht waren die Gronauer über das ernorme Arbeitspensum in Düsseldorf. Heute wird die Plenarsitzung erst um ca. 0.20 Uhr enden - abgestimmt über wichtige Sachverhalte wird also bis spät in die Nacht.
Einem Landtagsabgeordneten in NRW steht zur Unterstützung in seiner Arbeit nur eine Vollzeitkraft zur Verfügung - ein Bundestagsabgeordneter verfügt im Gegensatz dazu über mindestens vier Vollzeitkräfte.
(Text Biedebach)
| Jutta Biedebach, 02.12.2009, 17:58 Uhr |