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Kinderbetreuung im Kreis Borken muss in allen Bereichen verlässlich sein!
Antwort der zuständigen NRW-Ministerin weckt Hoffnung
Hintergrund: die örtlichen Jugendämter sind aufgefordert sicherzustellen, dass der Anteil der Pauschalen für über dreijährige Kinder mit 45 Stunden wöchentliche Betreuungszeit den Anteil des Vorjahres um nicht mehr als 4-Prozent-Punkte übersteigt. Der Kreis Borken hat für das Kindergartenjahr 2012/2013 eine Überschreitung dieser Pauschale von 11 Prozent beantragt. Die Bernhard Tenhumberg vorliegende Antwort aus dem Ministerium weckt Hoffnung, dass hier Ausnahmen für den Kreis Borken möglich sind. „Im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Borken ist die Quote der 45-Stunden-Buchungen für über dreijährige nachweislich gestiegen. Die zuständige Landesministerin Schäfer muss erkennen, dass hier Bedarf besteht - sie muss Ausnahmen zulassen“, so Tenhumberg. Er hofft auf eine zeitnahe Entscheidung und kündigt eine entsprechende Nachfrage an.
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