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Wirtschaft - Arbeit - Ausbildung
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Daten und Fakten- Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft (KdU) im Rahmen des Zweiten Sozialgesetzbuchs (SGB II): Unter maßgeblicher Mitwirkung von NRW haben die Länder in den Verhandlungen mit dem Bund über dessen Beteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung im Rahmen des SGB II erreicht, dass die Quote für die Bundesbeteiligung von 29,1 % auf 31,2 % erhöht wird und bundesweit den Kommunen in diesem Jahr 4,3 Mrd. Euro nach zuvor 3,9 Mrd. Euro zufließen. Für die Städte und Gemeinden in NRW steigt der Mittelzufluss um 68 Mio. Euro auf 1,01 Mrd. Euro.
Quelle: CDU NRW
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