Zwei Stimmen bei der Landtagswahl am 9. Mai 2010
Bei dieser Landtagswahl hat jeder Wähler und jede Wählerin zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählen Sie Ihren persönlichen Kandidaten und mit der Zweitstimme wählen Sie die Partei, die Sie bevorzugen.
Das Landtagswahlrecht ist am 20.12.2007 geändert worden. Detaillierte Informationen rund um die Wahl finden Sie auf der Seite des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen unter nachfolgendem Link: Reform des Landtagswahlrechts.
Wahlergebnis der Landtagswahl 2005
| Partei |
Sitze |
| CDU |
89 |
| SPD |
74 |
| Bündnis 90 / Die Grünen |
12 |
| FDP |
12 |
In der 14. Wahlperiode hatte der Landtag NRW insgesamt 187 Sitze (einschließlich 6 Mehrsitze).
Quelle: Landtag NRW |