18:43 Uhr | 10.09.2010 StartseiteStartseiteKontaktKontaktImpressumImpressumSitemapInhaltsverzeichnis
 
Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales
19.07.2007, 17:21 Uhr Übersicht | Drucken

Aufgaben

Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (AGS/A 01) ist zuständig für Beratungsgegenstände (Gesetzentwürfe, Rechtsverordnungen, überwiesene Anträge und ggf. Entschließungsanträge, aktuelle Themen) aus den Themenkreisen "Arbeit", "Gesundheit" und "Soziales".

Auf Seiten der Landesregierung sind die drei Fachthemen ebenfalls in einem Ministerium, dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, zusammengefasst.

In der 13. Wahlperiode war für "Gesundheit" sowie "Soziales" das Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie (MGSFF) und für "Arbeit" das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit (MWA) zuständig.

Im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung fällt insbesondere die Beratung des Einzelplans 11 in die Zuständigkeit des Fachausschusses. Einzelplan 11 bestimmt das zur Verfügung stehende Finanzvolumen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW. Neben den Ministeriums - und Versorgungskapiteln berät der Ausschuss u.a.:

- Kapitel 11.021, Maßnahmen nach dem Strukturhilfegesetz

- Kapitel 11.029, Landesförderungen der Arbeitspolitik sowie der Aus- und Weiterbildung

- Kapitel 11.031, Gemeinschaftlich mit der EU finanzierte Förderungen der Arbeitspolitik und der Aus- und Weiterbildung (Förderphase 2000-2006)

- Kapitel 11.033, Landesinstitut für Qualifizierung

- Kapitel 11.041, Sozialpolitische Maßnahmen, Hilfen für behinderte und pflegebedürftige Menschen

- Kapitel 11.070, Krankenhausförderung

- Kapitel 11.080, Maßnahmen für das Gesundheitswesen

- Kapitel 11.110, Staatliche Ämter für Arbeitsschutz

- Kapitel 11.120, Landesanstalt für Arbeitsschutz, Landessammelstelle

- Kapitel 11.130, Maßregelvollzug

- Kapitel 11.230, Landesversicherungsamt NRW in Essen

- Kapitel 11.240, Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten

- Kapitel 11.250, Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (LÖGD-Institut)

- Kapitel 11.430, Staatsbad und Gesellschaften in Bad Oeynhausen (zur Erfüllung der beim Land verbliebenen Verpflichtungen)

Quelle: Landtag NRW



aktualisiert von Jutta Biedebach, 19.07.2007, 17:34 Uhr
Impressionen
News-Ticker
Presseschau
Termine

 
   
0.74 sec. | 4949 Visits