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Ausschuss für Generationen, Familie und Integration
19.07.2007, 17:38 Uhr Übersicht | Drucken

Aufgaben

Der Ausschuss für Generationen, Familie und Integration ist zuständig für Beratungsgegenstände aus den Bereichen "Kinder", "Jugend", "Familie", "Senioren", "Integration", "Migration" sowie "Eine-Welt-Politik".

Er befasst sich daher neben Fragen zu Generationen und Familie auch mit Fragen der sozialen, kulturellen und politischen Integration aller Zuwanderergruppen in Nordrhein-Westfalen, die legal für längere Zeit oder auf Dauer in Nordrhein-Westfalen leben. Er bereitet die politische Willensbildung des Parlaments bei der Entwicklung und Umsetzung von migrationspolitischen Maßnahmen vor, die sich an Gleichstellung orientieren und Diskriminierungen unterbinden sollen. Die Integration der ausländischen Mitbürger und der deutschen Spätaussiedler ist landes- und gesellschaftspolitische Aufgabe. Darüber hinaus behandelt der Ausschuss den Bereich "Eine-Welt-Politik", welcher in der 13. Legislaturperiode mit dem Thema "Europa" zusammengefasst war.

Im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung fällt insbesondere die Beratung des Einzelplans 15 in die Zuständigkeit des Fachausschusses. Einzelplan 15 bestimmt das zur Verfügung stehende Finanzvolumen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW. Jedoch fällt die Beratung des dortigen Kapitels 15 035 "Aufgabengebiet Gleichstellung von Frau und Mann" federführend in die Zuständigkeit des Ausschusses für Frauenpolitik fällt. Bestandteil des Einzelplans 15 ist auch der Kinder- und Jugendförderplan, welcher im Wesentlichen die Förderbereiche der §§ 11 bis 14 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) umfasst.

Beratungsgegenstände des Ausschusses sind generell
• aktuelle Themen der genannten Bereiche,
• vom Plenum zur Beratung überwiesene Anträge,
• vom Plenum zur Beratung überwiesene Gesetzentwürfe und
• spezifische Rechtsverordnungen der Landesregierung.

Auf Seiten der Landesregierung ressortieren alle Bereiche des Fachausschusses beim Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration.

Dem Ausschuss für Generationen, Familie und Integration obliegt auch die Beratungszuständigkeit für den Kinder- und Jugendbericht, zu dessen Vorlage die Landesregierung einmal je Legislaturperiode verpflichtet ist. Der 8. Kinder- und Jugendbericht "Kinder und Jugendliche fördern - Bildung und Erziehung als Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe" wurde im Februar 2005 von der Landesregierung vorgelegt.

Quelle: Landtag NRW



aktualisiert von Jutta Biedebach, 19.07.2007, 17:41 Uhr
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