Kinderbildungsgesetz – haben wir im Kreis Borken eine verlässliche Kinderbetreuung? Brief an die zuständige NRW-Ministerin Schäfer
Wie kann eine verlässliche und qualitativ hochwertige Kinderbetreuung im Kreis Borken gegeben sein, wenn in bestimmten Bereichen landesweit eine 4-Prozent-Regelung gilt? Das möchte der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Bernhard Tenhumberg wissen und hat sich mit einem Brief an das zuständige Landesministerium gewandt.
Hintergrund: die örtlichen Jugendämter sind aufgefordert sicherzustellen, dass der Anteil der Pauschalen für über dreijährige Kinder mit 45 Stunden wöchentliche Betreuungszeit den Anteil des Vorjahres um nicht mehr als 4-Prozent-Punkte übersteigt. Der Kreis Borken hat für das Kindergartenjahr 2012/2013 eine Überschreitung dieser Pauschale von 11 Prozent beantragt. Tenhumberg: „Im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Borken ist die Quote der 45-Stunden-Buchungen für über dreijährige nachweislich gestiegen. Wir müssen daher auf den Bedarf der Familien flexibel reagieren und das Angebot ausdehnen.“ Tenhumberg fordert daher eine Antwort auf die Frage, wie sich die 4-Prozent-Regelung mit der offensichtlichen Nachfrage im Kreis Borken vereinbaren lässt. „Es kann nicht sein, dass insbesondere alleinerziehende Mütter durch eine gesetzliche Vorgabe an der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit gehindert werden“, so Tenhumberg. |