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Unsere Polizei darf nicht zum Spielball von Extremisten werden
Zu den aktuellen Konflikten zwischen radikal-islamischen Salafisten und Vertretern von PRO NRW erklärt der CDU-Rechtsexperte Harald Giebels, der Mitglied des Ständigen Ausschusses gemäß Art. 40 der NRW-Landesverfassung ist:
„Nach dem aktuellen Verfassungsschutzbericht ist das Grundrechtsverständnis von PRO NRW nicht mit den Zielen, Werten und Inhalten des Grundgesetzes vereinbar. Dass sich nun ausgerechnet Vertreter dieser Partei auf ihre Grundrechte berufen, um vor einer Moschee anti-islamische Karikaturen auszustellen, ist geradezu absurd.“ Giebels wies jedoch darauf hin, dass das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht das Vorgehen der PRO-NRW-Partei gebilligt habe. „Diese Einschätzung muss man nicht teilen, aber man hat sie zu respektieren“, so der CDU-Rechtspolitiker weiter.
Dass die Polizisten, die diese Gerichtsentscheidung durchgesetzt hätten, daraufhin von radikal-islamischen Salafisten attackiert und zum Teil schwer verletzt wurden, ist für Giebels vollkommen inakzeptabel: „Es ist unerträglich, dass dabei Polizeibeamte zu Schaden gekommen sind. Den verletzten Beamtinnen und Beamten wünsche ich an dieser Stelle gute Besserung. Unsere Polizei darf nicht zum Spielball von Extremisten werden.“
Zugleich wies Giebels darauf hin, dass die große Mehrheit der Muslime in Deutschland friedlich sei und nichts mit den radikalen Salafisten am Hut hätte. Nach seiner Ansicht handelt es sich bei dem aktuellen Konflikt um „eine Auseinandersetzung zwischen zwei extremistischen Splittergruppen, die den öffentlichen Frieden in unserem Land stören wollen. In Wirklichkeit geht es weder PRO NRW noch den Salafisten um die Verteidigung von Grundrechtspositionen. Ihre jeweiligen Provokationen richten sich letztlich gegen den Staat, den sie unter dem Applaus ihrer Anhänger als schwach erscheinen lassen wollen.“
Der CDU-Rechtsexperte fand in diesem Zusammenhang deutliche Worte in Richtung beider Gruppierungen: „Sie dürfen sicher sein: In Nordrhein-Westfalen wird ebenso wenig ein Ur-Islam auf Grundlage der Scharia herrschen, wie das menschenverachtende Gedankengut von Fremdenfeinden oder Rassisten. Dafür werden Christdemokraten auch in Zukunft mit aller Entschlossenheit kämpfen. Die CDU lehnt jegliche Form politisch motivierter Gewalt ab und zwar unabhängig davon, ob sie vom rechten oder linken Rand des politischen Spektrums ausgeht oder religiös-fundamentalistisch motiviert ist.“
Giebels sprach sich in diesem Zusammenhang erneut dafür aus, die Möglichkeiten einer Verfahrenseinstellung beim Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte auf eng gefasste Ausnahmefälle zu begrenzen. Einen entsprechenden Antrag hatte die CDU-Fraktion in der vergangenen Wahlperiode in den Landtag eingebracht, war damit aber am Widerstand von SPD, Grünen, Linken und FDP gescheitert. Giebels: „Wenn Polizeibeamte beschimpft, bespuckt oder tätlich angegriffen werden, muss die Staatsanwaltschaft in Zukunft regelmäßig ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bejahen. Solche Attacken sind letztlich immer auch ein Angriff auf unseren Staat, den wir unter keinen Umständen dulden dürfen.“
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