Was ist ein Girokonto?

Bei einem Girokonto handelt es sich um ein Bankkonto. Über dieses Bankkonto können die Konto-Inhaber oder die Kontoinhaberinnen täglich Geldgeschäfte durchführen. Dazu gehören zum Beispiel Bargeldeinzahlungen oder Bargeldabhebungen, bargeldlos bezahlen oder von ihrem Arbeitgeber dort den Eingang von Gehalt oder Lohn erhalten.Solche Girokonten werden zum Beispiel von DKB als das DKB Girokonto oder von ING als ING Diba Girokonto angeboten. Mehr als 95 Prozent der deutschen Bürgerinnen sowie Bürger verfügen über ein eigenes Girokonto. Wenn der erste Gehaltseingang im Nebenjob oder in der Ausbildung ansteht, benötigen junge Menschen ihr eigenes Girokonto. Wenn Personen nicht am Erwerbsleben teilnehmen, wird trotzdem ein Girokonto benötigt. Darüber läuft auch die Rentenzahlung oder der Bezug von öffentlichen Leistungen. In der Regel erhält der Kunde von DKB Cash oder ING DiBa (nur als Beispiel neben den vielen anderen Angeboten) eine obligatorische Girocard (EC-Karte). Diese Karte kommt zum Abheben von Bargeld und zum Bezahlen ohne Bargeld zum Einsatz. Außerdem wird von einigen Anbietern auch zum Teil eine kostenlose Kreditkarte zu diesem Girokonto angeboten. Zusätzlich gibt es bei vielen dieser Girokonten einen finanziellen Verfügungsrahmen (ein sogenannter Dispositionskredit). Hier hat dann die Kontoinhaberin oder der Kontoinhaber die Möglichkeit, das Konto bei einen zu geringen Kontostand bis zu einer hier festgelegten Grenze zu überziehen, wenn auf dem Girokonto nicht genügend Guthaben vorhanden ist. Hier fallen jedoch für den dann überzogenen Betrag sogenannten Dispo-Zinsen an.

Girovertrag

Damit ein Girokonto eingerichtet werden kann, muss zwischen der Bank und der Kontoinhaberin oder dem Kontoinhaber ein Girovertrag abgeschlossen werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Abkürzung AGB) der jeweiligen Bank sind ebenfalls Bestandteil von diesem Vertrag. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages werden die AGBs der jeweiligen Bank durch die Kontoinhaberin oder durch den Kontoinhaber anerkannt. Bei einem solchen Vertrag handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis. Aufgrund dieses Vertrages geht die Bank oder das Kreditinstitut die Verpflichtung ein, für den Unterzeichner oder für die Unterzeichnerin ein Konto einzurichten und die eingehenden Zahlungen dem Konto gutzuschreiben. Ebenso ist dadurch die Bank oder das Kreditinstitut verpflichtet, abgeschlossene Überweisungsverträge zu Lasten des hier eingerichteten Konto abzuwickeln (gesetzliche Grundlage § 675F Satz 1 BGB). Wenn ein Girokontovertrag vorliegt, muss die Bank oder das Kreditinstitut die §§ 675f und 675g BGB einhalten.

Monatliche Kontoführungsgebühren

Bei fast allen Anbietern von Girokonten fallen heutzutage Kontoführungsgebühren an. Dadurch sollen zum Beispiel Verwaltungskosten, die für den Betrieb und die Eröffnung eines solchen Kontos anfallen, abgedeckt werden. Hier bieten auch einige Banken oder Kreditinstitute Lösungen an, bei denen bei einem monatlichen Mindestgeldeingang solche Kosten entweder verringert werden oder ganz wegfallen.

Online-Banking /App-Lösung

Häufig kommt es vor, dass ein solches Girokonto auch über Online-Banking oder über die App der betreffenden Bank oder des betreffenden Kreditinstitutes genutzt wird. Der Vorteil dabei ist, dass man hier, unabhängig von den jeweiligen Öffnungszeiten, immer die Zugriffsmöglichkeit auf das Girokonto erhält. Somit können hier die Kontoauszüge über das Tablet, den Computer oder das Smartphone verwaltet werden. Eine solche App wird in der Regel von den Banken oder Kreditinstituten kostenlos angeboten. Hierüber können dann die Finanzgeschäfte bequem auch von unterwegs aus erledigt werden.