Bei einem Girokonto handelt es sich um ein Bankkonto. Über
dieses Bankkonto können die Konto-Inhaber oder die Kontoinhaberinnen täglich Geldgeschäfte durchführen. Dazu gehören zum Beispiel Bargeldeinzahlungen oder Bargeldabhebungen, bargeldlos bezahlen oder von ihrem Arbeitgeber dort den
Eingang von Gehalt oder Lohn erhalten.Solche Girokonten werden zum Beispiel
von DKB als das DKB Girokonto oder von
ING als ING Diba Girokonto angeboten.
Mehr als 95 Prozent der deutschen
Bürgerinnen sowie Bürger verfügen über ein eigenes Girokonto. Wenn der erste Gehaltseingang im Nebenjob oder in der Ausbildung ansteht, benötigen junge Menschen ihr eigenes Girokonto. Wenn
Personen nicht am Erwerbsleben teilnehmen,
wird trotzdem ein Girokonto benötigt. Darüber läuft
auch die Rentenzahlung oder der Bezug von öffentlichen Leistungen.
In der Regel erhält der Kunde von DKB Cash oder ING DiBa (nur als Beispiel neben den vielen
anderen Angeboten) eine obligatorische Girocard (EC-Karte). Diese Karte kommt zum Abheben von Bargeld und zum Bezahlen ohne Bargeld zum Einsatz.
Außerdem wird von einigen Anbietern auch zum Teil eine kostenlose Kreditkarte zu diesem Girokonto angeboten.
Zusätzlich
gibt es bei vielen dieser Girokonten einen finanziellen
Verfügungsrahmen (ein sogenannter Dispositionskredit). Hier hat dann die Kontoinhaberin oder der Kontoinhaber die Möglichkeit, das Konto bei einen zu geringen Kontostand bis
zu einer hier festgelegten Grenze zu überziehen, wenn auf
dem Girokonto nicht genügend Guthaben vorhanden ist. Hier fallen jedoch für den dann überzogenen Betrag sogenannten Dispo-Zinsen an.
Girovertrag
Damit
ein Girokonto eingerichtet werden kann, muss zwischen der
Bank und der Kontoinhaberin
oder dem Kontoinhaber
ein Girovertrag abgeschlossen werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Abkürzung AGB) der jeweiligen Bank sind ebenfalls Bestandteil von diesem
Vertrag. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages werden die AGBs der
jeweiligen Bank durch die Kontoinhaberin oder durch den
Kontoinhaber anerkannt.
Bei einem solchen Vertrag handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis. Aufgrund dieses
Vertrages geht die Bank oder das Kreditinstitut die Verpflichtung ein, für den Unterzeichner oder für die Unterzeichnerin ein Konto einzurichten und die eingehenden Zahlungen
dem Konto gutzuschreiben. Ebenso ist dadurch die Bank oder das Kreditinstitut verpflichtet, abgeschlossene Überweisungsverträge zu Lasten des hier eingerichteten Konto abzuwickeln (gesetzliche Grundlage
§ 675F Satz 1 BGB). Wenn ein Girokontovertrag vorliegt, muss die Bank oder das Kreditinstitut die §§ 675f und
675g BGB einhalten.
Monatliche Kontoführungsgebühren
Bei fast allen Anbietern von Girokonten fallen heutzutage Kontoführungsgebühren an. Dadurch sollen zum Beispiel Verwaltungskosten, die für
den Betrieb und die Eröffnung eines solchen Kontos anfallen, abgedeckt werden. Hier bieten auch
einige Banken oder Kreditinstitute Lösungen an, bei
denen bei einem monatlichen Mindestgeldeingang solche Kosten entweder verringert werden
oder ganz wegfallen.
Online-Banking /App-Lösung
Häufig kommt es
vor, dass ein solches Girokonto auch über Online-Banking oder über die
App der betreffenden Bank oder des betreffenden Kreditinstitutes genutzt wird. Der Vorteil dabei
ist, dass man hier, unabhängig von den jeweiligen Öffnungszeiten, immer
die Zugriffsmöglichkeit auf das Girokonto erhält. Somit können hier die Kontoauszüge über das Tablet, den Computer oder das Smartphone verwaltet werden. Eine solche App wird in der Regel von den
Banken oder Kreditinstituten kostenlos angeboten. Hierüber können dann die Finanzgeschäfte bequem auch von unterwegs aus erledigt werden.